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Nachhaltigkei und Sicherheit bei Elektromobilität

ŠKODA ENYAQ iV Ladestecker

Umweltbonus für E-Autos wird 2023 mit neuer Ausrichtung fortgesetzt

Die Bundesregierung treibt den Umstieg auf saubere Mobilität weiter voran. Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium verlängerte die Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge zunächst bis Ende 2022.

Käuferinnen und Käufer von rein elektrisch betriebenen Elektrofahrzeugen erhalten im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung. Plug-In-Hybride werden mit maximal 6.750 Euro gefördert.

Ab 2023 soll dann das neue Förderdesign greifen. Dann soll die Förderung deutlich stärker auf Klimaschutz ausgerichtet und nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, welche nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet konkret, dass die Förderung - der sogenannte Umweltbonus – ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird.

Somit wird der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis, mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst. Ab dem 1.9.2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten dann auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 EUR Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plugin-Hybride läuft Ende 2022 aus.
 

Quelle: PM BMWK | 13.12.2021 | 26.07.2022

1) Förderung ab dem 1.1.2023

  • Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum 31.12.2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab 1.1.2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
  • Ab dem 1.1.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
    • - mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
    • - mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro.
  • Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich nicht.
  • 2) Förderung ab dem 1.9.2023

  • Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft.
  • Ansonsten bleiben die Förderkonditionen aus Punkt 1) unverändert.
  • 3) Förderung ab dem 1.1.2024

  • Ab dem 1.1.2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro.
  • Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.
  • Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.
  •  

    Quelle: PM BMWK | 26.07.2022

    ŠKODA SUPERB iV laden
    ŠKODA CityGo Ladestecker

    Mit ŠKODA iV in ein neues Zeitalter

    Im Mai 2019 startete ŠKODA mit der Submarke iV offiziell ins Zeitalter der Elektromobilität. ŠKODA demonstriert mit den rein elektrischen ENYAQ iV oder dem SUPERB iV mit Plug-in-Hybridantrieb, dass E-Mobilität „Simply Clever“ sein kann – mit kurzen Ladezeiten, hohen Reichweiten und erschwinglichen Preisen.

    ŠKODA setzt bei Elektromobilit auf Nachhaltigkei und Sicherheit

    ŠKODA setzt bei der Elektromobilit neben dem rein elektrischen und lokal emissionsfreien Antrieb auch bei der Auswahl der Materialien voll auf Nachhaltigkeit. So verwendet ŠKODA bei Kunststoffen, Metallen und Glas zu großen Teilen recycelte Rohstoffe und schont damit natürliche Ressourcen.

    Das auch die Sicherheit in der Elektromobilit bei ŠKODA groß geschrieben wird, belegt der rein batterieelektrisch angetriebene ŠKODA ENYAQ iV, welcher mit der Höchstnote von fünf Sternen im Euro NCAP Test die Serie von Top-Ergebnissen für ŠKODA Fahrzeuge fortgesetzt hat.

    Beim Insassenschutz erzielte das SUV das bislang beste Ergebnis überhaupt in dem europäischen Referenztest für Crashsicherheit. Von der gut geschützten Hochvoltbatterie des ENYAQ iV ging kein erhöhtes Risiko aus.

    Kfz-Steuervergünstigungen

    Reine Elektrofahrzeuge sind bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de.

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    Informationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen

    Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter skoda-auto.de/wltp.
     
    Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
     
    Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen’ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
     
    Effizienzklassen werden auf Grundlage der gemessenen CO2-Emission unter Berücksichtigung des Fahrzeuggewichts ermittelt. Fahrzeuge, die dem Durchschnitt entsprechen werden mit D eingestuft. Fahrzeuge, die besser als der heutige Durchschnitt sind, werden mit A+++, A++, A+, A, B oder C eingestuft. Fahrzeuge, die schlechter als der Durchschnitt sind, werden mit E, F oder G beschrieben.
     
    Die abgebildeten Ausstattungen sind abhängig von Modell sowie Modellvariante erhältlich.

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