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Nachhaltigkei und Sicherheit bei Elektromobilität

ŠKODA ENYAQ iV Ladestecker

Endes des Umweltbonus zum 17. Dezember 2023

Am 13. Dezember 2023 wurde im Rahmen der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds beschlossen, die Förderung durch den Umweltbonus zu beenden. Ab dem 17. Dezember 2023 werden keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angenommen.

Dies geschieht aufgrund der Umsetzung eines Bundesverfassungsgerichtsurteils, das dem Klima- und Transformationsfonds 60 Milliarden Euro entzieht. Bereits zugesagte Förderungen werden jedoch wie geplant ausgezahlt, und bis zum genannten Datum eingehende Anträge werden bearbeitet und genehmigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Das erfolgreiche Förderprogramm für Elektrofahrzeuge hat seit 2016 etwa 10 Milliarden Euro für rund 2,1 Millionen Fahrzeuge bereitgestellt. Laut den geltenden Richtlinien sollte der Umweltbonus im nächsten Jahr auslaufen.
 

Quelle: PM BMWK | 16.12.2023

ŠKODA SUPERB iV laden
ŠKODA CityGo Ladestecker

Mit ŠKODA iV in ein neues Zeitalter

Im Mai 2019 startete ŠKODA mit der Submarke iV offiziell ins Zeitalter der Elektromobilität. ŠKODA demonstriert mit den rein elektrischen ENYAQ iVSUPERB iV mit Plug-in-Hybridantrieb, dass E-Mobilität „Simply Clever“ sein kann – mit kurzen Ladezeiten, hohen Reichweiten und erschwinglichen Preisen.

ŠKODA setzt bei Elektromobilit auf Nachhaltigkei und Sicherheit

ŠKODA setzt bei der Elektromobilit neben dem rein elektrischen und lokal emissionsfreien Antrieb auch bei der Auswahl der Materialien voll auf Nachhaltigkeit. So verwendet ŠKODA bei Kunststoffen, Metallen und Glas zu großen Teilen recycelte Rohstoffe und schont damit natürliche Ressourcen.

Das auch die Sicherheit in der Elektromobilit bei ŠKODA groß geschrieben wird, belegt der rein batterieelektrisch angetriebene ŠKODA ENYAQ iV, welcher mit der Höchstnote von fünf Sternen im Euro NCAP Test die Serie von Top-Ergebnissen für ŠKODA Fahrzeuge fortgesetzt hat.

Beim Insassenschutz erzielte das SUV das bislang beste Ergebnis überhaupt in dem europäischen Referenztest für Crashsicherheit. Von der gut geschützten Hochvoltbatterie des ENYAQ iV ging kein erhöhtes Risiko aus.

Kfz-Steuervergünstigungen

Reine Elektrofahrzeuge sind bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Fördervoraussetzungen von Neuwagen
Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge

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Informationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter skoda-auto.de/wltp.
 
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
 
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen’ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
 
Effizienzklassen werden auf Grundlage der gemessenen CO2-Emission unter Berücksichtigung des Fahrzeuggewichts ermittelt. Fahrzeuge, die dem Durchschnitt entsprechen werden mit D eingestuft. Fahrzeuge, die besser als der heutige Durchschnitt sind, werden mit A+++, A++, A+, A, B oder C eingestuft. Fahrzeuge, die schlechter als der Durchschnitt sind, werden mit E, F oder G beschrieben.
 
Die abgebildeten Ausstattungen sind abhängig von Modell sowie Modellvariante erhältlich.

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