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Mit Elektromobilität nachhaltiger vorankommen.

SEAT Tarraco Hybrid

Endes des Umweltbonus zum 17. Dezember 2023

Am 13. Dezember 2023 wurde im Rahmen der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds beschlossen, die Förderung durch den Umweltbonus zu beenden. Ab dem 17. Dezember 2023 werden keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angenommen.

Dies geschieht aufgrund der Umsetzung eines Bundesverfassungsgerichtsurteils, das dem Klima- und Transformationsfonds 60 Milliarden Euro entzieht. Bereits zugesagte Förderungen werden jedoch wie geplant ausgezahlt, und bis zum genannten Datum eingehende Anträge werden bearbeitet und genehmigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Das erfolgreiche Förderprogramm für Elektrofahrzeuge hat seit 2016 etwa 10 Milliarden Euro für rund 2,1 Millionen Fahrzeuge bereitgestellt. Laut den geltenden Richtlinien sollte der Umweltbonus im nächsten Jahr auslaufen.
 

Quelle: PM BMWK | 16.12.2023

SEAT Tarraco Hybrid

SEAT Modelle mit Plug-in Hybridtechnologie

Das Beste aus zwei Welten: Die Reichweite von Verbrennungsmotoren mit der Effizienz von Elektromotoren. Der SEAT Leon, der SEAT Leon Sportstourer und der SEAT Tarraco werden mit Plug-in-Hybridtechnologie angeboten.

SEAT Tarraco Hybrid an Ladestation

Nachhaltig vorankommen

Mit Elektromobilität nachhaltiger vorankommen dank wenigen oder keinen Emissionen. Das ist die Zukunft. Auch SEAT ist davon überzeugt und baut Hybridfahrzeuge die sauberer und kostengünstiger sind und dennoch Spaß bieten. Die Hybridfahrzeuge von SEAT vereinen das Beste aus zwei Welten: Die Reichweite von Verbrennungsmotoren mit der Effizienz von Elektromotoren.

Egal ob im Alltag oder auf Urlaubsreise - ein Hybrid fühlt sich auf Kurz- und Langstrecken wohl. Alltagsdistanzen können mit geladener Batterie rein elektrisch gefahren werden. Wenn mal keine Lademöglichkeit vorhanden ist, geht es konventionell mit herkömmlichen Benzin-Antrieb zur nächsten Ladestation.

SEAT Leon Hybrid an Ladestation

Aufgeladen in die Zukunft

Beim Ladevorgang sind die Hybridfahrzeuge von SEAT sehr flexibel. Alle SEAT Plug-In-Hybride können neben öffentlichen Ladestationen auch an einer normalen Steckdose mit einem speziellen Kabel, inklusive Typ-2-Stecker, aufgeladen werden.

Noch bis Ende 2022 können Sie sich die e-Mobilitätsprämie für e-HYBRID Fahrzeuge von SEAT sichern. Weitere Informationen zur e-Mobilitätsprämie finden Sie unter www.seat.de/e-mobility.html, auf den Seiten des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.BAFA.de und zum Thema Kfz-Steuervergünstigungen finden Sie Informationen auf den Seiten www.zoll.de.

Kfz-Steuervergünstigungen

Reine Elektrofahrzeuge sind bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Fördervoraussetzungen von Neuwagen
Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge

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Informationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt, das ab dem 1. September 2018 schrittweise das frühere NEFZ-Verfahren (neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzte.

Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren. Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern-Scharnhausen oder unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.

Abbildung/en ähnlich. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen. Die aufgeführten Ausstattungen sind abhängig von Modell sowie Modellvariante erhältlich.
Bitte beachten Sie, dass bei allen Angaben zum Fahrzeug Irrtümer, Zwischenverkauf und Änderungen vorbehalten sind!

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