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Elektrifizierung und Leistung

E-Mobility CUPRA Auto laden

Endes des Umweltbonus zum 17. Dezember 2023

Am 13. Dezember 2023 wurde im Rahmen der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds beschlossen, die Förderung durch den Umweltbonus zu beenden. Ab dem 17. Dezember 2023 werden keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angenommen.

Dies geschieht aufgrund der Umsetzung eines Bundesverfassungsgerichtsurteils, das dem Klima- und Transformationsfonds 60 Milliarden Euro entzieht. Bereits zugesagte Förderungen werden jedoch wie geplant ausgezahlt, und bis zum genannten Datum eingehende Anträge werden bearbeitet und genehmigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Das erfolgreiche Förderprogramm für Elektrofahrzeuge hat seit 2016 etwa 10 Milliarden Euro für rund 2,1 Millionen Fahrzeuge bereitgestellt. Laut den geltenden Richtlinien sollte der Umweltbonus im nächsten Jahr auslaufen.
 

Quelle: PM BMWK | 16.12.2023

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CUPRA Formentor Auto Plug-In-Hybrid
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E-Mobility CUPRA Born

Leistung und Elektrifizierung

Im ersten reinen Elektrofahrzeug der Marke CUPRA, dem neuen CUPRA Born, vereinen sich Leistung und Elektrifizierung. Die vollelektrische Antriebstechnologie des CUPRA Born umfasst einen Elektromotor mit wahlweise 110 kW (150 PS) oder 204 PS (150 kW). Angetrieben wird dieser Elektromotor von einem High-Performance Lithium-Ionen-Batteriepack mit einer Kapazität von bis zu 58 kWh, die eine enorme Reichweite von rund 420 Kilometern (je nach Fahrweise) möglich macht.

E-Mobility CUPRA Auto laden

100% elektrisch

Beim Ladevorgang ist der CUPRA Born sehr anpassungsfähig. Da der CUPRA Born sowohl an eine AC- als auch an eine DC-Ladestation angeschlossen werden kann, ist das Aufladen der Batterie schnell, einfach und problemlos möglich.

Als reines Elektrofahrzeug profitiert der CUPRA Born von der e-Mobilitätsprämie. Diese setzt sich zusammen aus dem Herstelleranteil und der staatlichen Förderung. Weitere Informationen zur e-Mobilitätsprämie finden Sie auf den Seiten des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.BAFA.de und zum Thema Kfz-Steuervergünstigungen finden Sie Informationen auf den Seiten www.zoll.de.

Kfz-Steuervergünstigungen

Reine Elektrofahrzeuge sind bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Fördervoraussetzungen von Neuwagen
Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge

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CUPRA Formentor 1.4 e-HYBRID 150 kW (204 PS) DSG-6: (Kraftstoffverbrauch Benzin: kombiniert 1,5 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 13,0 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: kombiniert 34 g/km. CO₂-Effizienzklasse: A+)

CUPRA Formentor 1.4 e-HYBRID 180 kW (245 PS) DSG-6:(Kraftstoffverbrauch Benzin: kombiniert 1,9 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 14,1 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: kombiniert 43 g/km. CO₂-Effizienzklasse: A+)

Informationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt, das ab dem 1. September 2018 schrittweise das frühere NEFZ-Verfahren (neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzte.

Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren. Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern-Scharnhausen oder unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.

Abbildung/en ähnlich. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen. Die aufgeführten Ausstattungen sind abhängig von Modell sowie Modellvariante erhältlich.
Bitte beachten Sie, dass bei allen Angaben zum Fahrzeug Irrtümer, Zwischenverkauf und Änderungen vorbehalten sind!

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