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Elektrifizierung und Leistung

E-Mobility CUPRA Auto laden

Umweltbonus für E-Autos wird 2023 mit neuer Ausrichtung fortgesetzt

Die Bundesregierung treibt den Umstieg auf saubere Mobilität weiter voran. Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium verlängerte die Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge zunächst bis Ende 2022.

Käuferinnen und Käufer von rein elektrisch betriebenen Elektrofahrzeugen erhalten im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung. Plug-In-Hybride werden mit maximal 6.750 Euro gefördert.

Ab 2023 soll dann das neue Förderdesign greifen. Dann soll die Förderung deutlich stärker auf Klimaschutz ausgerichtet und nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, welche nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet konkret, dass die Förderung - der sogenannte Umweltbonus – ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird.

Somit wird der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis, mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst. Ab dem 1.9.2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten dann auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 EUR Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plugin-Hybride läuft Ende 2022 aus.
 

Quelle: PM BMWK | 13.12.2021 | 26.07.2022

1) Förderung ab dem 1.1.2023

  • Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum 31.12.2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab 1.1.2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
  • Ab dem 1.1.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
    • - mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
    • - mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro.
  • Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich nicht.
  • 2) Förderung ab dem 1.9.2023

  • Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft.
  • Ansonsten bleiben die Förderkonditionen aus Punkt 1) unverändert.
  • 3) Förderung ab dem 1.1.2024

  • Ab dem 1.1.2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro.
  • Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.
  • Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.
  •  

    Quelle: PM BMWK | 26.07.2022

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    CUPRA Formentor Auto Plug-In-Hybrid
    CUPRA Plug-In-Hybrid
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    E-Mobility CUPRA Born

    Leistung und Elektrifizierung

    Im ersten reinen Elektrofahrzeug der Marke CUPRA, dem neuen CUPRA Born, vereinen sich Leistung und Elektrifizierung. Die vollelektrische Antriebstechnologie des CUPRA Born umfasst einen Elektromotor mit wahlweise 110 kW (150 PS) oder 204 PS (150 kW). Angetrieben wird dieser Elektromotor von einem High-Performance Lithium-Ionen-Batteriepack mit einer Kapazität von bis zu 58 kWh, die eine enorme Reichweite von rund 420 Kilometern (je nach Fahrweise) möglich macht.

    E-Mobility CUPRA Auto laden

    100% elektrisch

    Beim Ladevorgang ist der CUPRA Born sehr anpassungsfähig. Da der CUPRA Born sowohl an eine AC- als auch an eine DC-Ladestation angeschlossen werden kann, ist das Aufladen der Batterie schnell, einfach und problemlos möglich.

    Als reines Elektrofahrzeug profitiert der CUPRA Born von der e-Mobilitätsprämie. Diese setzt sich zusammen aus dem Herstelleranteil und der staatlichen Förderung. Weitere Informationen zur e-Mobilitätsprämie finden Sie auf den Seiten des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.BAFA.de und zum Thema Kfz-Steuervergünstigungen finden Sie Informationen auf den Seiten www.zoll.de.

    Kfz-Steuervergünstigungen

    Reine Elektrofahrzeuge sind bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de.

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    Informationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen

    CUPRA Formentor 1.4 e-HYBRID 150 kW (204 PS) DSG-6: (Kraftstoffverbrauch Benzin: kombiniert 1,5 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 13,0 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: kombiniert 34 g/km. CO₂-Effizienzklasse: A+)
    CUPRA Formentor 1.4 e-HYBRID 180 kW (245 PS) DSG-6:(Kraftstoffverbrauch Benzin: kombiniert 1,9 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 14,1 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: kombiniert 43 g/km. CO₂-Effizienzklasse: A+)

    Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide HarmonizedLight VehiclesTest Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt.

    Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html.

    Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtenden Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik, verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

    Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern-Scharnhausen oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

    Die abgebildeten Ausstattungen sind abhängig von Modell sowie Modellvariante erhältlich.

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