Informationen zur Elektromobilität

Umweltbonus für E-Autos wird 2023 mit neuer Ausrichtung fortgesetzt
Die Bundesregierung treibt den Umstieg auf saubere Mobilität weiter voran. Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium verlängerte die Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge zunächst bis Ende 2022.
Käuferinnen und Käufer von rein elektrisch betriebenen Elektrofahrzeugen erhalten im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung. Plug-In-Hybride werden mit maximal 6.750 Euro gefördert.
Ab 2023 soll dann das neue Förderdesign greifen. Dann soll die Förderung deutlich stärker auf Klimaschutz ausgerichtet und nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, welche nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet konkret, dass die Förderung - der sogenannte Umweltbonus – ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird.
Somit wird der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis, mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst. Ab dem 1.9.2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten dann auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 EUR Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plugin-Hybride läuft Ende 2022 aus.
1) Förderung ab dem 1.1.2023
- - mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
- - mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro.
2) Förderung ab dem 1.9.2023
3) Förderung ab dem 1.1.2024
Kfz-Steuervergünstigungen
Reine Elektrofahrzeuge sind bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
• Fördervoraussetzungen von Neuwagen
• Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge
• Antrag auf Umweltbonus
• Einzel- und Sammelanträgen auf Umweltbonus
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Ihr Ansprechpartner
Sven Sören Lux
Verkaufsleiter Neue Automobile
Telefon: 0341 / 25 87 472
E-Mail: sven.lux@automobile-mueller.info

Emissionsfreie Fahrfreude mit BMW-typischer Sportlichkeit
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Informationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist.
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