Informationen zur Elektromobilität

Innovationsprämie auch 2022
Die neue Bundesregierung will den Umstieg auf saubere Mobilität weiter vorantreiben. Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium verlängert die aktuelle Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge zunächst um ein Jahr bis Ende 2022.
Käuferinnen und Käufer von rein elektrisch betriebenen Elektrofahrzeugen erhalten im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung. Plug-In-Hybride werden mit maximal 6.750 Euro gefördert.
Ab 2023 soll dann das neue Förderdesign greifen. Dann soll die Förderung deutlich stärker auf Klimaschutz ausgerichtet und nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, welche nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Dieser soll über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden.
Kfz-Steuervergünstigungen
Reine Elektrofahrzeuge sind bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
• Fördervoraussetzungen von Neuwagen
• Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge
• Antrag auf Umweltbonus
• Einzel- und Sammelanträgen auf Umweltbonus
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Ihr Ansprechpartner
Sven Sören Lux
Verkaufsleiter Neue Automobile
Telefon: 0341 / 25 87 472
E-Mail: sven.lux@automobile-mueller.info

Emissionsfreie Fahrfreude mit BMW-typischer Sportlichkeit
Außergewöhnliche Fahrdynamik gepaart mit intelligenter Nachhaltigkeit, zeichnen die BMW i Modell von BMW aus.
Informationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen
Für Verbrauchsangaben zu Fahrzeugen mit neuer Typgenehmigung ab Sept. 2017 gilt: Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch werden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (EU-Verordnung 715/2007) in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben beziehen sich auf ein Fahrzeug in Basisausstattung in Deutschland. Die Spannbreiten berücksichtigen Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße sowie der optionalen Sonderausstattung und können sich durch die Konfiguration verändern.
Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen "WLTP Fahrzyklus" ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf "NEFZ" zurückgerechnet. Bei den Fahrzeugen können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die auch den CO2-Ausstoß betreffen, andere als die hier angegebenen Werte gelten.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personen-kraftwagen" entnommen werden: dat.de/co2.
Die abgebildeten Ausstattungen sind abhängig von Modell sowie Modellvariante erhältlich.