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2020-02-19 Ratgeber

Ihre Pflicht als Gewerbetreibender

UVV Plakette
UVV

Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten den Unternehmer, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf – mindestens jedoch einmal im Jahr – einer Prüfung auf Betriebssicherheit zu unterziehen. Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Bei einer Missachtung der Vorschrift kann die Berufsgenossenschaft die Versicherungsleistung unter Umständen verweigern. Zusätzlich kann ein Bußgeld verhängt werden.

Ein Unternehmer muss folgendes sicherstellen:

  • Prüfung des gewerblich genutzten Fahrzeugs auf Betriebssicherheit
  • durch einen Sachkundigen Mitarbeiter aus unserem Haus
  • mindestens einmal pro Jahr oder bei Bedarf
  • Bestätigung durch Bescheinigung und Prüfplakette
  • der unterschriebene Prüfbericht ist bis zur nächsten Prüfung vom Verantwortlichen aufzubewahren

Sprechen Sie uns einfach auf die Fahrzeugprüfung nach § 57 BGV D291 an. Gerne können wir die Prüfung bei Ihrem nächsten Termin in unserem Haus mit erledigen oder aber Sie vereinbaren einen separaten Termin unter 0341 / 2587300 oder hier auf unserer Website. Sie erhalten von uns den erforderlichen Nachweis sowie die Prüfplakette.

(1) UVV-Prüfung 30,- €; mit Durchführung einer Inspektion 15,- €