Ihre Pflicht als Gewerbetreibender
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten den Unternehmer, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf – mindestens jedoch einmal im Jahr – einer Prüfung auf Betriebssicherheit zu unterziehen. Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Bei einer Missachtung der Vorschrift kann die Berufsgenossenschaft die Versicherungsleistung unter Umständen verweigern. Zusätzlich kann ein Bußgeld verhängt werden.
Ein Unternehmer muss folgendes sicherstellen:
- Prüfung des gewerblich genutzten Fahrzeugs auf Betriebssicherheit
- durch einen Sachkundigen Mitarbeiter aus unserem Haus
- mindestens einmal pro Jahr oder bei Bedarf
- Bestätigung durch Bescheinigung und Prüfplakette
- der unterschriebene Prüfbericht ist bis zur nächsten Prüfung vom Verantwortlichen aufzubewahren
Sprechen Sie uns einfach auf die Fahrzeugprüfung nach § 57 BGV D291 an. Gerne können wir die Prüfung bei Ihrem nächsten Termin in unserem Haus mit erledigen oder aber Sie vereinbaren einen separaten Termin unter 0341 / 2587300 oder hier auf unserer Website. Sie erhalten von uns den erforderlichen Nachweis sowie die Prüfplakette.
(1) UVV-Prüfung 30,- €; mit Durchführung einer Inspektion 15,- €
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